Das Bergschlösschen in Bad Sachsa, Roonstrasse 3

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AGB (allgemein, Storno...)

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bergschlösschens in Bad Sachsa (AGB), hier [39 KB] auch zum Download
Es gelten die AGB des DEHOGA. Hier können Sie sich den Beherbergungsvertag ansehen.

I. Allgemeines

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (schriftlich oder telefonisch) und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Die Gastgeberin ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. Ein solcher wäre die Beistellung einer adäquaten Ersatzunterkunft und die Übernahme eventueller Preisdifferenzen.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der von der Gastgeberin ersparten Aufwendungen in der Höhe von 20%.

5. Die Gastgeberin ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer seines Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Ausschließlicher Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Gastaufnahmevertrag wird das sachlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Auf den gegenständlichen Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden, die Bestimmungen der deutschen Vertragsbedingungen für Beherbergungsbetriebe (DEHOGA) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bleiben aufrecht, soweit nicht diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anderes bestimmen.

II. Stornobedingungen - Umbuchungen

Einzelreisende
Eine kostenlose Stornierung gewähren wir bis 14 Tage vor der Anreise. Nach Ablauf dieser Frist, sowie vorzeitiger Abreise, werden Stornogebühren fällig. Wenn das/die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden konnte(n), stellen wir 80% der Buchungssumme als Stornogebühr in Rechnung.

Bei Nichtanreise wird der vollständige Logisbetrag für die erste Übernachtung, bzw. werden 80 % des vereinbarten Preises, auch des Arrangement-Preises, in Rechnung gestellt.

Die Stornogebühr beziffert die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallene Betriebskosten - etwa für Bewirtung - lässt sich die Gastgeberin gemäß § 537 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen beträgt bei Übernachtung mit Frühstück pauschal 20%. Die Stornogebühren bei Arrangementangeboten betragen 70% des Angebotspreises.

Gruppen ab 6 Personen
Im Fall einer Stornierung wird die Anzahlung mit eventuellen Stornierungskosten verrechnet. Eine Stornierung der gesamten Gruppenbuchung ist bis 30 Tage vor der Anreise kostenlos möglich. Die Stornierung einzelner Zimmer (bis zu 2 Zimmern) ist bis 5 Tage vor der Anreise kostenlos möglich. Nach Ablauf dieser Frist, oder vorzeitiger Abreise, stellen wir 80% des Zimmerpreises in Rechnung, soweit das/die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden konnte(n). Die Stornogebühren bei Arrangementangeboten betragen 70% des Angebotspreises.

Bei Nichtanreise wird der vollständige Logisbetrag für die erste Übernachtung, bzw. werden 80 % des vereinbarten Preises, auch des Arrangement-Preises, in Rechnung gestellt.

Umbuchungen
Wenn Sie Ihre Reise umbuchen, so fallen, bis 14 Tage vor Anreise, 10% Umbuchungsgebühren an. Der neue Anreisetermin muss allerdings innerhalb von 6 Monaten liegen.

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

III. Rücktrittsrecht im Fall höherer Gewalt

Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Sturm usw.) oder sonstiger, vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, die das Hotel selbst unter Aufbringung üblicher und zumutbarer Anstrengungen an der Leistungserbringung hindern, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast hieraus Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz zustehen.

IV. Gruppenreisen, ab 6 Personen

Reservierungen sind schriftlich zu bestätigen. Die Endgültige Namensliste der Teilnehmer der jeweiligen Gruppe muss bis 14 Tage vor Ankunft mitgeteilt werden.

Gruppen müssen eine Anzahlung von 50% der gebuchten Leistungen bis 14 Tage vor Anreise leisten. Die Begleichung des Restbetrags erfolgt bei Abreise in bar in der Pension. Im Fall einer Stornierung wird die Anzahlung mit eventuellen Stornierungskosten verrechnet. Eine Stornierung der gesamten Gruppenbuchung ist bis 30 Tage vor der Anreise kostenlos möglich.

Die Stornierung einzelner Zimmer (bis zu 2 Zimmern) ist bis 5 Tage vor der Anreise kostenlos möglich. Nach Ablauf dieser Frist, bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise stellen wir 80% des Zimmerpreises in Rechnung, soweit das/die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden konnte(n).

Die Stornogebühren bei Arrangementangeboten betragen 70% des Arrangementpreises.

Alle neben den üblichen Vertragsleistungen bestehenden Kosten, Massage, Sauna, Getränke, Verzehr aus dem SB-Bereich, etc. sind, sofern es im Vertrag nicht anders geregelt ist, bei Abreise von jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung durch die einzelnen Teilnehmer haftet der Veranstalter/Besteller.

V. Gutscheine

Stornierung/Rückerstattung
Gutschein mit einer bestimmten Leistung können in eine andere Leistung gewandelt werden. Beispiel: „Geburtstags-Arrangements“ in „Wellness- Arrangement“.

Umbuchungs-, Bearbeitungsgebühr
Bei Wandlung eines Gutscheins, oder Änderung der Reisedaten, fallen 10% Bearbeitungsgebühr an.

In Ausnahmefällen ist die Rückgabe eines erworbenen Gutscheines möglich (z. B. durch Todesfall). Bei Rückerstattung werden 10% Bearbeitungsgebühr vom Rechnungsbetrag einbehalten.
Wenn der Aufenthalt bereits gebucht ist, so sind die unter II. genannten Stornobedingungen weiterhin gültig.

Gutscheine, die über eine bestimmte Höhe ausgestellt sind, sind jedoch generell von Rückgabe oder Wandlung ausgeschlossen.

VI. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung für die Übernachtungs- und Bewirtungskosten bei Kurzaufenthalten ist, wenn nicht anders vereinbart, spätestens bei Abreise in bar zu begleichen. Wenn vereinbart wird, dass die Rechnung per Post zugesandt wird (Firmenkunden, Reisebüros), so ist sie bis 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird das Kundenkonto mit Verzugszinsen in der Höhe von 3% der Rechnungssumme pro Monat belastet. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine
Bucht ein Gast ein Zimmer, oder ein Arrangement, für mehr als 10 Tage, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der gebuchten Leistungen zu leisten. Die Anzahlung ist 14 Tage vor Anreise fällig.
Bei Gruppenreisen ist, wie in IV. beschrieben, eine Anzahlung in Höhe von 50 % der gebuchten Leistungen zu leisten. Die Anzahlung ist 14 Tage vor Anreise fällig.

Ist der Besteller nicht gleichzeitig Reisender oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.

Leistungen und Tarife werden von der Geschäftsführung frei festgelegt und können nach Vertragsabschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Erbringung der Leistung mehr als 120 Tage beträgt.

VII. An- und Abreise

Am Anreisetag stehen die Zimmer spätestens ab 15.00 Uhr zur Verfügung, nach Vereinbarung auch früher.
Reguläre Anreisezeit ist zwischen 15.00 und 18.00 Uhr.
Eine Anreise außerhalb dieser Zeiten muss ausdrücklich vereinbart werden.
Werden Zimmer bis 18.00 nicht in Anspruch genommen, ist die Gastgeberin berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Das heißt, die Zimmer werden frei gegeben, wenn keine spätere Ankunft vereinbart wurde.

Am Abreisetag stehen die Zimmer bis 10.30 Uhr zur Verfügung.
Im Fall einer nicht ausdrücklich vereinbarten verspäteten Abreise bis 13.00 Uhr werden 50% des Zimmerpreises verrechnet, bei einer noch späteren Abreise 100% des Zimmerpreises.

VIII. Haftung

Der Gast oder Besucher trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände oder Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels der Pension hinterlassen hat.

Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn es sich um persönliche Gegenstände des Kunden handelt, die er zum Zeitpunkt der Nutzung des Zimmers effektiv benötigt.
Die Haftung muss hier auf das zulässige Maß beschränkt werden.

Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld müssen bei der Rezeption hinterlegt werden, wobei ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag nur mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen ist, die Haftung des Hotels für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist ausgeschlossen.

IX. Parken

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz, bzw. ein Unter- oder Abstellplatz für Fahr- oder Motorräder, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Fahr- oder Motorräder und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

X. Gasttiere

Mit oder ohne Leine?
Wir bitten Sie Ihren Hund auf den Fluren und Gängen, im Treppenhaus, im Restaurant und auf dem kompletten Grundstück nicht ohne Leine laufen lassen. In den Zimmern kann sich Ihr Vierbeiner natürlich frei bewegen.

Schlafen im Bett oder auf dem Sofa?
Es ist prinzipiell nicht gestattet Hunde (oder auch Katzen) ohne entsprechenden Schutz im Bett, auf dem Sessel usw. liegen zu lassen.
Wenn Sie ein Deckchen vergessen haben, so sprechen Sie uns bitte an.

Außenanlage
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Hund auf dem ganzen Grundstück kein Geschäft erledigt, auch nicht mal kurz markiert.

Die ausführliche Version könenn Sie sich hier [38 KB] ansehen.

XI. Sonstiges

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, auch wenn in der Reservierung oder einer Reservierungsbestätigung ein bestimmtes Zimmer genannt werden sollte. Der Gast hat nur Anspruch auf ein Zimmer der von ihm gebuchten Kategorie.

2. Der Gast darf mitgebrachte Speisen und Getränke grundsätzlich weder in den allgemein zugänglichen Räumen, noch im Hotelzimmer verzehren. Sollten Sie trotzdem mitgebrachtes im Zimmer verzehren, so entsorgen Sie bitte die Reste in den entsprechenden Behältnissen. Wobei die in Bad Sachsa vorgeschriebene Mülltrennung beachtet werden muss. Ferner ist das Hotel in diesem Fall berechtigt dem Gast ein Service-Entgelt bzw. Korkentgelt i.H. des dem Hotel entgangenen Gewinnes, der sich nach der aktuellen Preisliste des Hotels bemisst, in Rechnung zu stellen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel durch das Mitbringen von Speisen und Getränken kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3. Das Frühstücksbuffet ist grundsätzlich zum Verzehr vor Ort gedacht.
Die Mitnahme von Speisen ist also nicht von der Vereinbarung umfasst", sei denn, es ist im gebuchten Arrangement (z. B. Lunchpaket, 2. Frühstück) enthalten.
Das Hotel ist im Fall der Mitnahme von Speisen und Getränken von der Haftung jeglicher Art befreit.
Wenn Sie ein Lunchboxen zum Mitnehmen haben möchten, so sprechen Sie uns bitte an.

4. Das Mitnehmen von Geschirr- und Besteckteilen ist grundsätzlich untersagt.

5. Der Verzehr der im Aufenthaltsraum ausliegenden Speisen und Getränke muss in die bereitliegenden Listen eingetragen werden. Diese sind rechtzeitig am Abreisetag zur Rechnungserfassung abzugeben.
Das Hotel behält sich vor, vorsätzlich Entwendetes zur Anzeige zu bringen.

6. Zurückgelassene Sachen des Gastes werden auf Anfrage auf Risiko und Kosten des Gastes diesem nachgesandt.
Das Hotel bewahrt die Sachen 3 Monate auf und berechnet dafür ggf. ein angemessenes, hierfür übliches Entgelt, das sich nach dem Aufwand für die Verwahrung richtet.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

Bad Sachsa, den 02.09.2008



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